0234 / 28 25 30 60 Clemensstraße 25, 44789 Bochum

Rechtsanwalt für Erbrecht

Jeder Mensch steht irgendwann vor der Frage, wie es nach dem Erbfall weitergehen soll:
Wem hinterläßt man sein Vermögen? Wie wird es aufgeteilt? Gibt es eine Unternehmensnachfolge zu regeln? Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Bochum helfe ich Ihnen zu Lebzeiten bei Ihrer Nachlassplanung. Wir formulieren gemeinsam Ihre Vorstellungen über Ihre Vermögensnachfolge und beraten, um Erbstreitigkeiten möglichst  zu vermeiden.

Nach einem Erbfall  ist der Anwalt für Erbrecht Ansprechpartner für Erben, Miterben, enterbte Angehörige, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker.  Mit langjährigen Erfahrungen im Erbrecht unterstütze ich meine Mandanten in Bochum bei Erbstreitigkeiten, Erbscheinverfahren und weiteren Fragestellungen des Erbrechts und angrenzender Rechtsgebiete.

ANFRAGE ERBRECHT STELLEN


Testament

Wir helfen Erblassern ihr Testament zu gestalten und unterstützen Erben, sollte es notwendig sein ein Testament anzufechten. Mehr zur Testamentsgestaltung…


Pflichtteil

Im Falle eines Auschlusses vom Erbe prüfen wir mögliche Pflichtteilsansprüche für Sie und setzen sie durch.


Erbstreit

Bei Erbstreitigkeiten wirken wir vermittelnd, erstreiten aber auch Ihre Ansprüche, sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.


Erbschein

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Erbnachweisen, zum Beispiel einen Erbschein zu beantragen.

Typische Fragestellungen VOR dem Erbfall umfassen

  • die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten,
  • lebzeitige Vermögensübertragungen / Schenkungen,
  • die Vermeidung oder Verminderung von Erbschaftsteuer,
  • die Ausgestaltung und Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testaments- und Erbvertragsgestaltung),
  • Unternehmensnachfolge,
  • Vermögensnachfolge bei Sachverhalten mit Auslandsbezug (Auslandsvermögen, ausländische Staatsbürgerschaft)

NACH dem Erbfall stehen wir Ihnen zur Seite bei

  • der Entscheidungsfindung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte
  • der Beantragung der notwendigen Erbnachweise (Erbscheinsverfahren; Erbschein beantragen)
  • der Prüfung und Berechnung der Ihnen zustehenden Ansprüche, insbesondere
    Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • der Prüfung der vom Erblasser errichteten letztwilligen Verfügungen und Durchsetzung Ihrer Rechte (Testament anfechten)

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