Es erreichen uns viele Anfragen zu dem Thema Erbschaftsteuer und die Möglichkeit eine Steuerlast zu vermeiden. Dazu muss man grundsätzlich wissen, dass die Erbschaftsteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt ist. Es werden sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen bestimmte Steuersätze angesetzt.
Wann fällt nun Erbschaftsteuer an?
Die Erbschaft- und Schenkungssteuer fällt immer dann an, wenn Sie eine Erbschaft antreten oder eine Schenkung erhalten haben. Sie müssen die Erbschaft- oder Schenkungssteuer zahlen, wenn:
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftsteuer richtet sich dem Verwandtschaftsgrad, den der Erbe zum Erblasser hat und der Höhe der Erbmasse. Insgesamt werden drei Steuerklassen unterschieden:
Steuerklasse I
Steuerklasse II
Steuerklasse III
alle übrigen Personen
Steuersätze nach Nachlasswert und Steuerklasse
Steuerpflichtige Höhe des Nachlasswertes | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
Über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Es gibt nun unterschiedliche Wege die Erbschaftsteuer zu umgehen bzw. zu verringern. Neben Freibeträgen sind vor allem Schenkungen zu Lebzeiten eine gute Möglichkeit die Erbschaftsteuer zu vermeiden. So kann es durchaus sinnvoll sein rechtzeitig auf Ihre individuelle Vermögensstruktur angepasst und steueroptimiert zu Lebzeiten Übertragungen vorzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie hier bei der Planung und Umsetzung dieses Vorhabens.
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