Bei einigen Rechtsgeschäften aus verschiedenen Rechtsgebieten ist eine notarielle Beurkundung erforderlich zum Beispiel bei
Da es sich jeweils um Vorgänge mit weitreichenden Auswirkungen handelt, dient die Beurkundung dem Schutz der Beteiligten. Sie haben die Gelegenheit, sich ausführlich mit den Inhalten des Vertrags zu beschäftigen. Die Rolle des Notars ist es dabei, die Absichten beider Parteien zu erfassen und entsprechend die Urkunde auszuarbeiten. Dadurch ist eine eindeutige Formulierung der Wünsche möglich, die späteren Streitigkeiten vorbeugen soll.
Bei anderen Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung nicht erforderlich, bietet Ihnen aber Rechtssicherheit zum Beispiel bei Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
Zu den Aufgaben eines Notars gehören in der Vorbereitung einer Beurkundung auch die Beratung bei der Gestaltung der Verträge. Da das Notariat ein öffentliches Amt ist, sind wir hier neutral und beraten grundsätzlich, um eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Es handelt sich nicht um eine einseitige Vertretung eines Mandanten.
Diese erhalten Sie, wenn Sie mich als Anwalt für Erbrecht beauftragen.
Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift. Dabei wird vor den Augen des Notars unterschrieben und ein Ausweis vorgelegt.
Bei einer beglaubigten Kopie oder Abschrift wird bestätigt, dass der Inhalt mit dem Original übereinstimmt. Dies wird häufig für Geburtsurkunden oder Zeugnisse ausgeführt.
Eine notarielle Beurkundung ist viel umfassender, denn hier formuliert der Notar darüber hinaus das Dokument, klärt über den Inhalt auf und bestätigt dann – wie bei der Beglaubigung – dass die Beteiligten den Vertrag unterschrieben haben.
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