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Testamentsgestaltung

Testament richtig gestalten und Fehler vermeiden

Niemand beschäftigt sich mit seinem eigenen Ableben gerne. Wenn Sie aber beeinflussen möchten, was nach Ihrem Tod passiert, sollten Sie ein formgültiges und inhaltlich korrektes Testament errichten. Nachfolgend benennen wir einige klassische Fehler, die in der Praxis häufig verheerende Folgen bei der Testamentserrichtung haben.

Nicht zu lange warten

Der größte Fehler, den Sie vielleicht begehen können: Ganz auf ein Testament zu verzichten. Solange Sie jung, fit und gesund sind, machen sich die Wenigsten Gedanken über ein Testament. Dennoch sollten Sie nicht zu lange warten mit der Errichtung eines Testamentes. Sonst kann vielleicht nicht von Ihnen erreicht werden, dass Partner und Kinder im Ernstfall in Ihrem Sinne erben. Ohne Testament wird Ihr Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Und die ist oft alles andere als optimal, auch in Hinblick darauf, Erbschaftsteuer zu  vermeiden!

Zudem kommt noch hinzu: Selbst wenn Sie lange leben, bedeutet dies nicht, dass Sie die ganze Zeit testierfähig sind. Wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen können, dann können Sie auch keinen letzten Willen mehr formulieren.

Das falsche „handschriftliche“ Testament

Nicht selten kommt es vor, dass Erblasser ein Testament am Rechner schreiben, ausdrucken und unterschreiben. Ein solches „Testament“ ist jedoch unwirksam. Wenn Sie Ihren letzten Willen nicht gemeinsam mit einem Notar aufsetzen, müssen Sie ihren letzten Willen vom ersten bis zum letzten Wort per Hand zu Papier bringen.

Ein notarielles Testament bietet Ihnen die Sicherheit, dass der Notar die richtigen Formulierungen verwendet wird, zu Beginn seiner Beurkundung Ihre Testierfähigkeit zu prüfen hat und das Ergebnis auch im Testament festhalten wird.

Nicht „vermachen“ und „vererben“ verwechseln

Umgangssprachlich werden die Begrifflichkeiten vererben und vermachen vermischt und dabei gewiss keine rechtliche Abgrenzung vorgenommen. Für den Juristen und das Nachlassgericht sind die Begriffe jedoch mit unterschiedlichen Rechtsfolgen verknüpft. Sie können in einem Testament einen oder mehrere Erben bestimmen.

Der Erbe tritt Ihre rechtliche Nachfolge an, er nimmt im Erbfall Ihre Position ein. Beim Vermächtnis verteilen Sie dagegen einzelne Werte oder Gegenstände, der Vermächtnisnehmer hat gegen den Erben einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Lassen Sie sich hier beraten und treffen Sie individuelle Entscheidungen, wer Ihr Erbe wird und wer welche Gegenstände oder Vermögenswerte vermacht bekommt.

Testament sicher aufbewahren

Sie können ein handschriftliches Testament zu Hause verwahren. Allerdings zeigt die Praxis, dass dies nicht immer der richtige Ort für die Aufbewahrung eines Testamentes ist. Wenn Ihre potentiellen Erben wissen, wo Sie suchen müssen, werden Sie vielleicht schon vorher einen Blick riskieren. Und das ist vielleicht nicht in Ihrem Sinne. Außerdem könnte das Dokument verloren gehen, etwa bei einem Wohnungsbrand oder beim Entrümpeln.

Im Falle eines notariellen Testaments wird der Notar für Sie das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Sie können aber auch handschriftliche Testament selber bei dem Nachlassgericht hinterlegen. Das kostet einmalig 75 Euro. Wenn das Gericht von Ihrem Tod erfährt, benachrichtigt es automatisch die Erben und Pflichtteilberechtigten.

Wir sind Ihnen gerne behilflich ein formwirksames und inhaltlich auf Sie abgestimmtes Testament zu errichten.

Sprechen Sie uns noch heute an!